Till Dahlenburg - Geschichte vom Brüeler Land

Till Dahlenburg - Geschichte von dem Brüeler Land

in größerem Zusammenhang:
Wer hat einst Mecklenburg regiert,
welch ein Verdienst sein Wirken ziert?
Die Schriften*) sehr genau uns künden
von großen Taten, kleinen Sünden.
Verzeiht mir, wenn ich mich bescheide
und manchmal nicht ganz ernsthaft bleibe.

***

1167
Das Erdreich hier, auf dem wir stehen,
erhielt einst PRIBISLAW als Lehen
vom LÖWEN-HEINRICH, dessen List
ihn wandelte zum frommen Christ.

*
Sein Sohn, Fürst BORWIN EINS, verkündet:
"Es werden Klöster gleich gegründet,
erst Doberan, dann Dobbertin,
es folgt Neukloster, drauf Tempzin!"

Der Enkel Kleinstadtgründungswerk
schafft zwölf-drei-acht Stadt Sterneberg;
Warin wird dreizehn-sechs bezeugt;
danach erst "Städtchen" Brüel aufsteigt

(hier hat den Kirchturm man vergessen!
Die Schuld daran trägt Ritter Plessen!).

*
1348
Und bald beginnt ein Jubeljahr
für Mecklenburg durch König Karl,
denn Fürsten, die ihm hilfreich waren,
den Herzogstitel dürfen tragen.

Als erster in der Ahnen Reihe
erhielt die neue Herzogsweihe
der GROßE ALBRECHT, den man preist,
weil er das Land zusammenschweißt,

erweitert und mit viel Bedacht
Schwerin zur Residenzstadt macht.
(Er sich als Goldschmied wohl geriert,
weshalb ihn eine Zange ziert).

*
Sein Sohn ist König gar geworden
von Ländern in Europas Norden,
doch Schwedens Adel war verletzt,
hat ihn aus diesem Land gehetzt.

Er saß zu Dänemark im Kerker
(mit Narrenkapp" zu allem Ärger!).
Man kaufte ALBRECHT DREI zurück:
die Dreierkrone bracht" kein Glück!
Sein Bruder MAGNUS hieß "der Henker",
weil er als der Regierungslenker
in Mecklenburg die Räuber jagte
und sie um Kopf und Kragen brachte.

Er galt als hitzig, liebte Frauen,
verlobt sich dreimal. Lässt sich trauen
erst mit der vierten, die ihm dann
als Erben liefert den JOHANN.

*
JOHANN sogleich den Thron erklimmt,
doch Einigkeit ihm nicht gelingt.
Zum Schwedenkönig man ihn warb,
umsonst, im selben Jahr - er starb.

*
Standarte Rex den ALBRECHT ziert,
der als der FÜNFTE wird geführt;
er will den Vater imitieren,
als Nordens König fortregieren.

1419
Dies hat man strikt ihm untersagt.
Draufhin er gründet unverzagt,
damit im Land sich Bildung hebt,
in Rostock: Universität.

(Dies Großereignis ist geschehn
im Jahre vierzehn-neunaufzehn.)

*
Getroffen wird von Missgeschicken
das Land durch HEINRICH VIER,
DEN DICKEN:
Per Erbschaft wuchs sein Machtbereich,
doch es versank in Fehden gleich,

da er sich sinnlich nur vergnügte,
und sorgte, wo er Geld her kriegte.
Fast jedes Dorf hat er verpfändet,
auch trank er viel, bis er geendet.

*
1477-1503
Erst MAGNUS ZWEI mit starker Hand
bringt Ordnung in das wüste Land.
Obwohl er eine Nonne freit,
bleibt ihm die Kirche zugeneigt,

da er die Juden gar nicht schützt.-
Das hat schlussendlich nichts genützt:
Nach Wallfahrt an die Heilgen Stätten
war seine Seel" nicht mehr zu retten.

*
Der Kirche Macht hat zugenommen
zum Ärger HEINRICHS FÜNF,
DES FROMMEN
:
Den Sohn, der sieben Jahr erst zählte,
man auf sein Wort zum Bischof wählte.

1549
So hat der Landtag dezidiert:
Das Luthertum wird eingeführt!
Dies steht für den, der lesen kann,
auf Fels an Sagsdorf-Brücke dran.

(Der Luther-Glaube zog hier ein
im Jahre fünfzehn-vierzig-neun.)

*
Sein Bruder aber, ALBRECHT SIEBEN,
erstrebte Prunk und Geld hienieden.
Er wechselt Glauben und die Seiten,
will Dän- und Schwedenkron" erstreiten.

(Kein Ruhm, kein Ehr"! Doch eines bleibt:
Er galt als Mann mit schönstem Leib!!)

*
Als Herzog großen Geistesscheins
beerbt ihn JOHANN ALBRECHT EINS:
Er zollt der Bildung Reverenz
und macht Schwerin zum Nord-Florenz.

(Die Wismar-Fürstenhof-Erbauung
erfolgt zum Zwecke seiner Trauung!
)

1555
Auch Reichesruhm ward ihm beschieden
im Kampf um Augsburg-Glaubensfrieden.
Sein Testament:
Thronerbung nur
laut Recht auf Primogenitur!!

*
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*) - Borchardt, Erika u. Jürgen (1991): Mecklenburgs Herzöge. Ahnengalerie Schloß Schwerin. Schwerin: Demmler-Verlag.
- Heitz, Gerhard; Rischer, Henning (1995): Geschichte in Daten. Mecklenburg-Vorpommern. München/Berlin: Koehler u. Amelang.

- Lemke, Otto (1927): Geschichte der Stadt Brüel mit der Geschichte der Brüeler Schützenzunft und den Flurnamen. Im Verlag der Brüeler Stadtverwaltung. -Schlie, Prof. Dr. Friedrich (1898): Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Im Auftrage des Grossherzoglichen Ministerium des Innern herausgegeben von der Commission zur Erhaltung der Denkmäler. II. Band: Die Amtsgerichtsbezirke Schwerin, bearbeitet von Prof. Dr. Friedrich Schlie, Museumsdirektor und Hofrath. Schwerin i.M. (Nachdruck der Erstausgabe Schwerin i.M. 1896, Stock u. Stein Verlags-GmbH)

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