Wahlen 2024

30.11.2023 - Wahlvorschläge für die Stadt- und Gemeindevertretungen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadt-und Gemeindevertretungen sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister-/innen in den Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft

am Sonntag, dem 9. Juni 2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) geändert worden ist, fordere ich die nach § 14 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister in den amtsangehörigen Gemeinden am 09. Juni 2024 auf.

1. Allgemeine Hinweise

- Gemäß Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Oktober 2023 finden am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 gleichzeitig in Mecklenburg-Vorpommern die Wahlen zu den Stadt- und Gemeindevertretungen, die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Wahlen der Kreistage statt.

- In den Städten und Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft bildet das jeweilige Gemeindegebiet auch das Wahlgebiet dieser Gemeinde. Daraus ergeben sich folgende Wahlgebiete und die Anzahl der zu wählenden Kommunalvertreter. In den ehrenamtlichen Gemeinden ist zu der Zahl der zu wählenden Vertreter der Sitz der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters hinzuzuzählen:

Wahlgebiet

Sitze gesamt

zu wählende Vertreter

ehrenamtliche Bürgermeisterwahl

Stadt Sternberg

15

15

Nein

Stadt Brüel

13

12

Ja

Gemeinde Dabel

11

10

Ja

Gemeinde Kloster Tempzin

9

8

Ja

Gemeinde Kuhlen-Wendorf

9

8

Ja

Gemeinde Blankenberg

7

6

Ja

Gemeinde Borkow

7

6

Ja

Gemeinde Hohen Pritz

7

6

Ja

Gemeinde Kobrow

7

6

Ja

Gemeinde Mustin

7

6

Ja

Gemeinde Weitendorf

7

6

Ja

Gemeinde Witzin

7

6

Ja

- Die Wahlvorschläge für die Stadt- und Gemeindevertretungen sowie die Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind spätestens am

26. März 2024 (75.Tag vor der Wahl)

bis spätestens 16.00 Uhr bei der Wahlleitung in der Stadtverwaltung Sternberg, Am Markt 1, 19406 Sternberg, einzureichen (§ 62 Abs.4 LKWG).

- Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag (26. März 2024) der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Nach Ablauf des 73 Tages vor der Wahl können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 18 Abs. 2 LKWG).

- Zur Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen darf der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe mehrere Personen enthalten. Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerber liegt um fünf höher als die Zahl der zu Wählenden. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerbung darf nur eine Person enthalten. (§ 62 Abs. 1 LKWO)

- Wahlvorschläge einer Partei, Wählergruppe oder einer Einzelbewerbung zur Bürgermeisterwahl dürfen nur eine Person enthalten. Mehrere Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Vorschlag einreichen. (§ 63 Abs. 2 LKWO)

- Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten (§ 16 Abs.1 LKWG). Wenn es zur Unterscheidung von früher eingereichten Wahlvorschlägen nötig ist, kann der Wahlleiter einen Zusatz verlangen.

- Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt (§ 15 Abs.4 LKWG).

- Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat (§ 16 Abs.3 LKWG).

- Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein (§ 16 Abs.4 LKWG).

- Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das jeweilige Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein (§ 16 Abs.7 LKWG). Wenn eine Partei oder Wählergruppe noch keine Vertretungsberechtigung für das gesamte Wahlgebiet hat, ist der Wahlvorschlag von dem nächst höheren Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer einzelnen Person muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

- In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden (§ 16 Abs. 2 LKWG).

- Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der Gemeindewahlleitung die Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstandes vorzulegen (§ 16 Abs. 9 LKWG).

- Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wählbarkeit oder ein amtliches Führungszeugnis einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein (§ 24 Abs.1 Satz 4 LKWO).

- Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von der Gemeindewahlleitung zur Verfügung gestellt (§ 49 Abs.2 LKWO). Neben der Veröffentlichung der Formblätter im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern sind die Formblätter zusätzlich auch im Internet unter der Adresse

www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024

veröffentlicht.

2. Weitere Hinweise

- Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in ihrem jeweiligen Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung (Hauptwohnung) haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten.

-Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben

b) seit mindestens 37 Tagen in der Kommune wohnen

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Bei einer möglichicherweise stattfindenden Bürgermeisterstichwahl (14 Tage nach der Hauptwahl) müssen diese Voraussetzungen an beiden Tagen vorliegen.

- Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 17. Mai 2024 nachweisen, dass sie mindestens seit dem 3.Mai 2024 im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben (§ 15 Abs. 2 Nr.2 LKWO).

Sternberg, den 30. November 2023
Steinberg
Gemeindewahlleiter

Wahlen 2022

23.06.2022 - Bekanntmachung über das Ergebnis des Bürgerentscheids in der Gemeinde Weitendorf

23.06.2022 - Bekanntmachung über das Ergebnis des Bürgerentscheids in der Gemeinde Weitendorf

Bekanntmachung über das Ergebnis des Bürgerentscheids in der Gemeinde Weitendorf

Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2021 gegen die Errichtung eines Wanderweges aufgehoben und stattdessen der Errichtung eines Wanderweges von der Kreuzung K106/ Bergstraße entlang der Bergstraße, durch den Hohlweg und weiter entlang des ehemaligen Weges bis zur Gemeindegrenze zugestimmt werden? Ja/Nein

Die Abstimmung fand als reine Briefwahlabstimmung statt.

Die Auszählung der Stimmabgaben erfolgte am 22. Juni 2022.

Anschließend stellte der Abstimmungsausschuss auf seiner Sitzung am 22. Juni 2022 folgendes Ergebnis fest:

Wahlberechtigte gesamt: 319

Wähler: 212

Ungültige Stimmen: 3

Gültige Stimmen: 209

Ja-Stimmen: 65

Nein-Stimmen: 144

Nach § 20 Absatz 6 der Kommunalverfassung ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberechtigten beträgt.

Die erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach 80 gültige Stimmen.

Der Abstimmungsausschuss stellt fest, dass

a) mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erreicht wurden

b) die erforderliche Stimmenzahl von mindestens 80 gültigen Stimmen erreicht wurde.

  

Sternberg, den 23. Juni 2022 Die Gemeindewahlbehörde

Steinberg, Wahlleiter

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Berufung der weiteren Mitglieder

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Berufung der weiteren Mitglieder

Bekanntmachung

über die Berufung der weiteren Mitglieder des Abstimmungsausschusses zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Weitendorf

Für den Abstimmungsausschuss zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Weitendorf sind folgende Mitglieder berufen worden:

Vorsitzender: Olaf Steinberg, Gemeindewahlleiter

Stellv. Vorsitzender: Frank Wiechmann

Weitere Mitglieder: Petra Liedtke

Ulrich Dohle

Sören Borg

Jörn Haase

Sternberg, den 20. Juni 2022
gez. Steinberg

Gemeindewahlleiter

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Sitzung des Abstimmungsausschusses

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Sitzung des Abstimmungsausschusses

Bekanntmachung

über die Sitzung des Abstimmungsausschusses zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Weitendorf

Die Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses findet am

Mittwoch, dem 22. Juni 2022,

um 19 Uhr im Gemeindehaus Weitendorf

statt.

Die Sitzung des Abstimmungsausschusses ist öffentlich.

Sternberg, den 20. Juni 2022
gez. Steinberg


Gemeindewahlleiter

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Berufung der weiteren Mitglieder

17.06.2022 - Bekanntmachung über die Berufung der weiteren Mitglieder

Bekanntmachung

über die Berufung der weiteren Mitglieder des Abstimmungsausschusses zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Weitendorf

Für den Abstimmungsausschuss zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Weitendorf sind folgende Mitglieder berufen worden:

Vorsitzender: Olaf Steinberg, Gemeindewahlleiter

Stellv. Vorsitzender: Frank Wiechmann

Weitere Mitglieder: Petra Liedtke

Ulrich Dohle

Sören Borg

Jörn Haase

Sternberg, den 20. Juni 2022
gez. Steinberg

Gemeindewahlleiter

Wahlen 2021

30.09.2021 - Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

30.09.2021 - Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens der gewählten Bewerberin der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Weitendorf am 26. September 2021

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft hat gemäß § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in öffentlicher Sitzung am 30. September 2021 das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl Weitendorf ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Einzelbewerberin: Buddenhagen, Manja

Wahlberechtigte: 308
Wählerinnen und Wähler: 242= 78,57 %

Ungültige Stimmen: 2

Gültige Stimmen: 240

Mit JA haben gestimmt: 223= 92,92 %

Mit NEIN haben gestimmt: 17= 7,08 %

Der Gemeindewahlausschuss stellte einstimmig fest, dass

Frau Manja Buddenhagen

die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht hat und somit zur Bürgermeisterin der Gemeinde Weitendorf gewählt ist.

Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Bewerberin.

Gemäß § 35 LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes (Gemeinde Weitendorf) gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, Am Markt 1 in 19406 Sternberg zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Sternberg, den 30.09.2021

gez. Taubenheim

Gemeindewahlleiter

29.09.2021 - Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

29.09.2021 - Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Weitendorf

Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V – gebe ich hiermit bekannt, dass die Sitzung des Gemeindewahlausschusses auf welcher das Ergebnis der Wahl zur Bürgermeisterin in der Gemeinde Weitendorf vom 26.09.2021 festgestellt wird, am

Donnerstag, den 30.09.2021, um 9.30 Uhr, im Rathaus Sternberg, Magistratszimmer,

Am Markt 1,
19406 Sternberg

stattfindet.

Die Sitzung ist öffentlich und jedermann hat Zutritt.

Sternberg, den 28. September 2021

gez. Taubenheim

Gemeindewahlleiter

27.09.2021 - Hier die Ergebnisse der Wahlen im Amt Sternberger Seenlandschaft

27.09.2021 - Hier die Ergebnisse der Wahlen im Amt Sternberger Seenlandschaft

Hier die Ergebnisse der Wahlen im Amt Sternberger Seenlandschaft

Bundestagswahl
Landtagswahl

Die Bürgermeisterwahl in Weitendorf ist erfolgt.
240 Stimmen wurden abgegeben, wovon 223 für Frau Buddenhagen gestimmt haben.

17.09.2021 - Wahl zur Bürgermeisterin in der Gemeinde Weitendorf 13.08.2021 - Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde 10.08.2021 - Bekanntmachung der Wahlvorschläge 27.07.2021 - Bekanntmachung über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses

10.08.2021 - Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin in der Gemeinde Weitendorf am 26. September 2021

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft hat am 3. August 2021 den Wahlvorschlag zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin in der Gemeinde Weitendorf zugelassen. Gegen den Wahlvorschlag lagen keine ablehnenden Gründe vor. Es wurden alle erforderlichen Angaben gemacht und es lagen alle Unterlagen vor. Gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird der zugelassene Wahlvorschlag hiermit bekannt gemacht:

Name: Buddenhagen

Vorname: Manja

Geburtsjahr: 1976

Beruf: Wirtschaftsjuristin

Wohnort: Ortsteil Sülten

Sternberg, den 10. August 2021

gez. Taubenheim
Gemeindewahlleiter

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